Das Bundesverfassungsgericht hat erneut bestätigt: Die sogenannte Mietpreisbremse ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Bereits 2019 hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass die Regelung zulässig ist. Anfang dieses Jahres wurde auch die Verlängerung der Mietpreisbremse über das ursprüngliche Ende im Jahr 2020 hinaus bestätigt. Für Eigentümer und Investoren schafft dieses Urteil vor allem eines: rechtliche Klarheit und Planungssicherheit.
Mietpreisbremse gilt in vielen Städten
Landesregierungen können weiterhin Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten festlegen. In diesen Regionen dürfen bei einer Neuvermietung die Mieten grundsätzlich nur bis maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ende 2025 galt diese Regelung bundesweit in über 600 Städten und Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass Vermieter weiterhin wirtschaftlich arbeiten können, da sich die Miete weiterhin an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert und keine absolute Mietobergrenze existiert.
Eine wichtige Ausnahme: Neubau und umfassende Sanierung
Für Kapitalanleger besonders relevant ist jedoch eine zentrale Ausnahme der Mietpreisbremse: Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Das bedeutet konkret:
- Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt oder vermietet wurden, unterliegen nicht der Mietpreisbremse
- Gleiches gilt für umfassend sanierte Immobilien, die nach der Sanierung erstmals vermietet werden
Der Gesetzgeber verfolgt damit ein klares Ziel: neuen Wohnraum schaffen und Investitionen in Wohnimmobilien fördern.
Warum das für Investoren interessant ist
Für Kapitalanleger ergeben sich daraus mehrere Vorteile:
- Freie Mietgestaltung
Bei Neubau- oder kernsanierten Wohnungen können Mieten marktgerecht gestaltet werden. - Hohe Nachfrage nach modernem Wohnraum
Gerade energieeffiziente und moderne Wohnungen sind in vielen Städten besonders gefragt. - Planbare Rahmenbedingungen
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt den politischen Rahmen und schafft langfristige Planungssicherheit. - Steuerliche Vorteile
Investoren können zusätzlich von steuerlichen Förderungen profitieren – etwa durch Sonderabschreibungen für neu geschaffene Mietwohnungen oder erhöhte Abschreibungen bei denkmalgeschützten Immobilien.
Gerade in Kombination mit energieeffizienten Neubauten oder aufwendig sanierten Denkmalobjekten entstehen so attraktive Möglichkeiten zum langfristigen Vermögensaufbau.
Fazit! Während Bestandsimmobilien in angespannten Wohnungsmärkten zunehmend reguliert werden, bleiben Neubauten und umfassend sanierte Immobilien bewusst privilegiert.
Für Kapitalanleger bedeutet das:
- stabile Nachfrage nach Wohnraum
- regulatorische Vorteile gegenüber älteren Beständen
- zusätzliche steuerliche Fördermöglichkeiten
Damit bleiben Investitionen in moderne Neubauprojekte und hochwertig sanierte Immobilien auch in regulierten Mietmärkten eine interessante Option für den langfristigen Vermögensaufbau.
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